Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren wird von der Regierung von Mittelfranken durchgeführt. Im Verfahren wird beurteilt, welche Standorte raumverträglich sind. Die DB reicht für das Verfahren umfangreiche Unterlagen bei der Regierung ein, zum Beispiel Angaben zum geplanten Werk und Untersuchungen und Gutachten zu den verschiedenen Standorten. Dabei werden auch Aspekte wie Natur- und Artenschutz sowie Schall ausführlich beleuchtet. Die Regierung beteiligt auch Kommunen und Behörden sowie Bürger:innen.

Zurück